Probezeit und Alkohol: Bußgelder, Folgen und Tipps für Fahranfänger
von Thomas Wolf | MPU-Experte und Berater
Zuletzt aktualisiert: 27. May 2025 · Lesedauer: 10 Minuten
Eines der am häufigsten nachgefragten Themen ist der Konsum von Alkohol in der Probezeit bei Fahranfängern.
Was sind die Folgen für Fahrer unter 21 Jahren und für begleitetes Fahren? Was ist ein A Verstoß und wie wirkt sich das auf die Fahrerlaubnis aus?
In diesem Artikel erfährst du die wichtigsten Regeln und Tipps rund um das Thema Alkoholkonsum in der Probezeit.
Seit dem 1. August 2007 gilt in Deutschland eine strikte Null-Promille-Grenze für Fahranfänger und alle Fahrer unter 21 Jahren. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und das Unfallrisiko, das durch Alkoholkonsum entsteht, zu minimieren.
Fälschlicherweise ließt man manchmal, dass Personen, die frisch ihren Führerschein erhalten haben, grundsätzlich während der Probezeit gar keinen Alkohol konsumieren dürfen. Die 0,0‑Promille-Regel bezieht sich nur auf das Fahren eines Kraftfahrzeugs. Natürlich darfst du privat Alkohol trinken, solange du dich nicht hinter ein Steuer setzt.
Für das Autofahren ist die Einhaltung der Null-Promille-Regel aber essenziell. Bereits die erste Missachtung hat für Fahranfänger in der Probezeit weitreichende Folgen.
Bei weiteren Verstößen werden die Strafen strenger, bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis und der Teilnahme an einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung).
Delikte in der Probezeit werden in Deutschland in die Kategorien A (schwer) und B (leicht) unterteilt. Alkohol am Steuer ist ein A Verstoß und damit ein schwerwiegendes Vergehen.
Wichtig zu verstehen ist, dass das Strafmaß für Trunkenheit am Steuer unterschiedlich hart ausfallen kann, je nach Höhe der Blutalkoholkonzentration.
Promille-Grenzen:
Grundsätzlich liegen die Promillegrenzen bei 0,5 Promille, 1,1 Promille, 1,6 Promille da ab hier die Fahruntüchtigkeit besonders stark ist zunimmt.
0,5 Promille
Wird ein Fahrer in der Probezeit mit Alkohol am Steuer oberhalb der 0,5 Promillegrenze erwischt kann es bereits an diese Stelle zur Anordnung einer MPU kommen. Die finale Entscheidung hierüber trifft allein die Führerscheinstelle.
1,1 Promille
Ab 1,1 Promille spricht der Gesetzgeber nicht mehr von einer Ordnungswidrigkeit, sondern von einer Straftat. Neben Geldstrafen und Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
1,6 Promille
Die absolute Fahruntauglichkeit wird ab 1,6 Promille erreicht, was zu schwerwiegenden Konsequenzen führt.
0,3 Promille
Sonderfall: Schon ab 0,3 Promille kann es eine Straftat sein, wenn es z. B. zu einem Unfall kommt oder du Schlangenlinien fährst. Das nennt sich dann relative Fahruntüchtigkeit.
Fahranfänger, die zum ersten Mal mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen mit einem Bußgeld von mindestens 250 Euro rechnen. Diese Strafe soll deutlich machen, dass Alkohol am Steuer kein Kavaliersdelikt ist und ernsthafte Konsequenzen hat.
Zusätzlich zur Geldstrafe bekommen Fahranfänger, die trotz Alkoholverbot im Auto erwischt werden, einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Zu viele Punkte? Hier geht’s zum Ratgeber MPU wegen Punkten.
Autofahrer, die in der Probezeit die strikte Promillegrenze missachten, erwartet außerdem eine Verlängerung dieser Zeit von ursprünglich 2 Jahren auf insgesamt 4 Jahre.
Ein sogenanntes Aufbauseminar ist eine Pflichtveranstaltung für Fahranfänger, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden.
Kurzer Exkurs
Das Aufbauseminar besteht aus vier Theorie-Sitzungen und einer Fahrprobe und soll das Risikobewusstsein der Teilnehmer schärfen. In den Sitzungen werden verschiedene Themen behandelt werden, wie die Gefahren von Alkohol am Steuer und die Konsequenzen von Verkehrsverstößen. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist zwingend erforderlich und eine Voraussetzung, um weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Wird das Aufbauseminar nicht erfolgreich absolviert oder die Teilnahme verweigert, ist eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung erforderlich und dem Fahrer wird der Führerschein entzogen.
Wichtig: Die Probezeit wird nach dem Verlust des Führerscheins immer um die Dauer der Entziehung verlängert.
Hier geht’s zum Ratgeber MPU in der Probezeit.
Wird ein Fahranfänger zum zweiten Mal mit Alkohol am Steuer erwischt, erhält der Fahrer eine schriftliche Verwarnung inklusive einer Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung.
Beim zweiten Vergehen und einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 Promille im Blut, ist die Folge die Teilnahme an einer MPU.
Sind beispielsweise Unfälle passiert oder Menschen zu Schaden gekommen, kann es zusätzlich zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen inkl. Fahrverbot, da es sich um eine widerholte schwerwiegende Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat handelt.
Des Weiteren sind zwei Punkten in Flensburg und 1000 Euro Bußgeld zu rechnen.
Fahrer unter 21 Jahren sollten sich darüber im Klaren sein, dass hier ein Abstinenznachweis von 12 Monaten zwingend erforderlich ist.
Nach dem dritten Delikt besteht kaum noch Spielraum. Zum Entzug der Fahrerlaubnis sowie zur Teilnahme an einer MPU kommt es in jedem Fall.
Fahrer müssen in dem Fall mit einem Bußgeld von 1500 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen.
Ebenso sind Abstinenznachweise von mindestens 12 Monaten vorzulegen.
Wie bereits erwähnt treffen die finalen Entscheidungen hierüber die jeweiligen Führerscheinstellen.
Die MPU wird durchgeführt, um die Fahreignung zu überprüfen, insbesondere nach schwerwiegenden und wiederholten Verkehrsverstößen. Sie soll sicherstellen, dass der betreffende Fahrer aus seinen Fehlern gelernt hat und keine Gefahr mehr für den Straßenverkehr darstellt.
Die Untersuchung besteht aus mehreren Teilen und läuft nach einem festen Schema ab:
1. Verkehrsmedizinische Untersuchung
2. Leistungsdiagnostik
3. Verkehrspsychologische Untersuchung
Am Ende der Untersuchung werden die Ergebnisse zusammengeführt, was zu einem entweder positiven oder negativen MPU-Gutachten führt. Besonders entscheidend ist dabei das Gespräch mit dem Psychologen, auf das in der Vorbereitung der Schwerpunkt gelegt werden sollte.
Hier geht’s zum Ratgeber MPU Ablauf
Die gründliche Vorbereitung auf eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung nach Alkoholverstößen ist entscheidend für den Erfolg. Hier sind einige Schritte, die du beachten solltest:
Mit einer gründlichen Vorbereitung und der Bereitschaft, aus Fehlern zu lernen, kannst du deine Chancen auf ein positives MPU-Gutachten deutlich erhöhen.
Hier bei MPU Wolff helfen wir Dir, Deine MPU zu meistern und Dich sicher zurück hinters Lenkrad zu bringen.
Alkohol am Steuer hat nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern kann auch erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Versicherungsunternehmen können bei Alkoholverstößen die Leistungen kürzen oder sogar ganz verweigern. Dies gilt insbesondere bei Unfällen, die unter Alkoholeinfluss verursacht wurden.
Ein Missachten gegen die 0,0 Promillegrenze kann dazu führen, dass die Haftpflichtversicherung im Schadensfall nicht zahlt. Das bedeutet, dass der Fahrer für alle entstandenen Schäden selbst aufkommen muss. Das kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz für das Fahrzeug selbst betroffen sein. Kaskoversicherungen können bei Alkoholverstößen ebenfalls die Leistungen kürzen oder verweigern. Es ist daher wichtig, sich der Konsequenzen bewusst zu sein und verantwortungsbewusst zu handeln.
Fahranfänger in der Probezeit müssen die Null-Promille-Grenze nur beim Führen von Kraftfahrzeugen einhalten, nicht jedoch beim Fahrradfahren. Für Fahrradfahrer gelten allgemeine Alkoholgrenzen. Ab einem Wert von 0,3 Promille kann bei auffälliger Fahrweise (z. B. Schlangenlinien oder einem Unfall) eine Strafanzeige erfolgen.
Für E-Bikes gelten dieselben Promillegrenzen wie für normale Fahrräder. -Scooter hingegen werden rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft. Daher gilt hier die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren uneingeschränkt
Bei einem Alkoholverstoß in der Probezeit riskierst du ein Bußgeld von 250 Euro, einen Punkt in Flensburg, die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Ja, die Strafen für einen zweiten Alkoholverstoß in der Probezeit sind deutlich härter: Es drohen 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und die Teilnahme an einer MPU.
Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert, wenn ein Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze festgestellt wird.
Alkohol am Steuer kann dazu führen, dass Versicherungen Leistungen kürzen oder verweigern, wodurch Fahrer im Schadensfall selbst für die Kosten aufkommen müssen. Es ist wichtig, verantwortungsbewusst zu handeln, um finanzielle Risiken zu vermeiden!
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Thomas Wolff ist Gründer von MPU
Wolff und hilft seit über 8 Jahren als
Berater Menschen erfolgreich ihre
MPU zu bestehen und so ihren
Führerschein zurück zubekommen.
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