Bei einer MPU, kurz für Medizinisch-Psychologische Untersuchung, wird die Verkehrstauglichkeit einer Person beurteilt, bei der der Konsum von Drogen festgestellt wurde. Am Ende wird darüber entschieden, ob der Führerschein eingezogen oder die Fahrerlaubnis neu erteilt wird. Entgegen vieler Stimmen kann eine solche MPU wegen Drogen nicht nur angeordnet werden, wenn man unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnimmt, sondern sogar dann, wenn man nur als Konsument entdeckt wird.
Was das Gesetz dazu sagt
Im Betäubungsmittelgesetz ist genau festgelegt, welche Stoffe als Drogen klassifiziert werden. Darunterfallen, um ein paar wenige zu nennen, THC, Amphetamine, Kokain und Opiate, ausgenommen sind Koffein, Nikotin und Alkohol. Das Betäubungsmittelgesetz unterscheidet nicht zwischen weichen und harten Drogen, demnach muss man die Folgen des Konsums von THC genauso fürchten wie die von Opiaten. Vorgegangen wird dabei sowohl gegen den Dealer als auch gegen den einfachen Käufer. Eine Eindämmung der stetig weiterwachsenden Drogenkriminalität verspricht man sich dadurch, dass man sowohl gegen Dealer als auch gegen die einfachen Käufer vorgeht, obwohl nur der Besitz und der Verkauf, nicht aber der bloße Konsum von Drogen strafbar ist.
Abgesehen davon können die Strafen nach dem BtMG sehr hart ausfallen. Geregelt sind sie in den §§ 29-30b. Der Grundtatbestand, der unter § 29 BtMG fällt, sieht je nach Schweregrad Geldstrafen bis hin zu 5 Jahren Freiheitsstrafe vor. Dieser Grundtatbestand wird erfüllt, wenn der unerlaubte Besitz, der Anbau, die Herstellung, der Erwerb oder der Handel mit illegalen Drogen vorliegt. Der reine Konsum ist, wie bereits erwähnt, nicht strafbar. Allerdings ist davon auszugehen, dass man die Drogen vor dem Konsum auch besitzen muss, was wiederum verboten ist und unter Strafe steht. Der Besitz für den Eigengebrauch wird natürlich nicht so hart geahndet wie der gewerbsmäßige Handel, der ein sicheres und sehr hohes Einkommen auf lange Zeit garantiert. Hier ist eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug vorgesehen.
Die Höchststrafe von bis zu 15 Jahren Freiheitentzug greift dann, wenn besonders kriminelle Handlungen nachgewiesen werden konnten. Darunter fallen die Einfuhr von Drogen aus dem Ausland, das Vorhandensein einer größeren Menge oder die Abgabe an Minderjährige. Interessant ist hier der Ausdruck „größere Menge“. Die Bezeichnung an sich ist undurchsichtig, allerdings definiert sich diese bestimmte Menge durch die Höhe einer potenziell tödlichen Dosis für einen Erstkonsumenten. Daher kommt es auf die Droge und die ihr zugehörige Wirkstoffmenge an, um zu ermitteln, wie viel Gramm als „größere Menge“ gelten. Bei Cannabis beträgt dieser Wert zum Beispiel 7,5 g Tetrahydrocannabinol (THC), bei Kokain 5 g Kokainhydrochlorid, bei Heroin schon 1,5 g Heroinhydrochlorid und 10 g Amphetaminbase bei Amphetaminen.
Wenn eine MPU wegen Drogen angeordnet wurde
Für den Konsum von weichen Drogen wie Cannabis gilt: Bleibt man im Straßenverkehr unauffällig, ist die Wahrscheinlichkeit der Anordnung einer MPU mehr als gering. Wird der Einfluss aber in der Fahrweise deutlich und riskiert man vorsätzlich die Sicherheit anderer, drohen neben der MPU auch noch strafrechtliche Konsequenzen. Bis zu mehreren Tausend Euro Bußgeld und einigen Monaten Fahrverbot können die Strafen reichen, wenn man zum wiederholten Male unter dem Einfluss von Drogen im Straßenverkehr unterwegs ist.
Um den Konsum von Drogen festzustellen, können verschiedene Verfahren angewandt werden. Speicheltests werden besonders häufig bei Verkehrskontrollen vorgenommen, da sie innerhalb von Minuten ein Ergebnis liefern. Allerdings sind sie nicht als Beweismittel vor Gericht zulässig und können verweigert werden. In diesem Fall wird jedoch direkt zur Blutentnahme übergegangen, die als Beweismaterial gilt und auch den Konsum über einen längeren Zeitraum offenbart. Darüber hinaus finden auch häufig noch Urintests und Haaranalysen statt. Im Urin lässt sich das Vorhandensein von Drogen sehr gut nachweisen. So können Spuren von Cannabis noch vier Monate nach dem Konsum nachgewiesen werden. Selbst bei erstmaligem Konsum ist die Droge einige Tage nachweisbar.
Bei einer MPU wegen Drogen findet allerdings häufig eine Haaranalyse statt. Unser Haar eignet sich besonders gut als Indikator, da es Fremdstoffe sehr gewissenhaft abspeichert und einlagert. So ist auch ein langer, regelmäßiger Konsum nachweisbar, was ein entscheidender Faktor sein kann. Bei der MPU Vorbereitung muss bedacht werden, dass eine überzeugende Argumentation gegenüber den Verantwortlichen wichtig ist, um zu beweisen, dass man seinen Fehler eingesehen hat und keinen Rückfall erleiden wird. Selbst unter diesen Umständen ist es unwahrscheinlich, dass nicht zumindest für eine gewisse Zeit der Führerschein entzogen wird, die Chancen für eine geringe Strafe stehen aber gut.
MPU Vorbereitung und was man vermeiden sollte
Ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet worden, gibt es einige ungeschriebene Regeln, die man einhalten sollte und die zur MPU Vorbereitung dienen.
Wird man nach der Dauer und Häufigkeit des Drogenkonsums gefragt, sollte man nach Möglichkeit nicht lügen. Regelmäßiger Konsum lässt sich durch eine Haarprobe nämlich eindeutig beweisen. Solche falschen Aussagen, selbst wenn sie nur aus Angst getätigt werden, bringt man in der Psychologie häufig mit dem typischen Verhaltensmuster eines Abhängigen in Verbindung. Daher könnte die Strafe am Ende deutlich höher ausfallen als ursprünglich vorgesehen. Hilfreich ist in jedem Fall, wenn ein Abstinenznachweis vorgelegt werden kann.
Im Gespräch sollte man auf seine Ausdrucksweise achten und seine Worte und Formulierungen mit Bedacht wählen, um sich selbst in kein falsches Licht zu rücken. Genauso sollte man aber auch nicht den Unschuldigen spielen, wenn die Testergebnisse das Gegenteil beweisen. Dadurch könnte nämlich auch der Eindruck vermittelt werden, dass man in seinem Konsum kein Problem sieht und sich seinen Fehler nicht eingestehen will.