Es gibt verschiedene Gründe um zur MPU Prüfung zu müssen. Einer davon ist die MPU wegen Punkten. Das Punktekonto in Flensburg darf auf maximal 8 Punkte anwachsen. Falls Sie mehrere Punkte angesammelt haben kommt es zum Führerscheinentzug. Wer seine Fahrerlaubnis wieder erlangen möchte muss dann die MPU Prüfung erfolgreich gestalten.
Es muss aber erst gar nicht zu dieser Punktezahl von 8 Punkten kommen die Verkehrsbehörde hat für jeden Verkehrssünder Möglichkeiten eingebaut und den Punktestand ohne MPU Prüfung zu verringern.
Zudem haben Punkte eine Verjährung:
- Punkteverfall in 2,5 Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen
- Punkteverfall in fünf Jahren, bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte nach sich ziehen
- Punkteverfall in zehn Jahren, bei Straftaten, die drei Punkte nach sich ziehen
Ordnungswidrigkeit und Straftaten
Dies wir alles nach der neuen Berechnungsgrundlage FAER berechnet. Das ist das neue Punktesystem im Fahrerlaubnisregister, das seit dem 1. Mai 2014 gilt.
Es wird bei den Verstößen zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterschieden.
Unter Ordnungswidrigkeit fallen:
- Unberechtigtes Befahren der Umweltzone
- Verstoß gegen Kennzeichenregelungen
- Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage
- Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW
Als Straftaten werden folgende Punkte angesehen:
- Beleidigung im Straßenverkehr
- Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz
- Kennzeichenmissbrauch (sofern ohne Fahrverbot)
- Unfall mit leichter Verletzung (sofern ohne Fahrverbot)
Bei der neuen Berechnungsgrundlage des FAER, werden die Punkte unterschiedlich betrachtet und nach folgendem Prinzip eingetragen:
- Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt)
- Ordnungswidrigkeiten ab 60,00 Euro Geldbuße und Straftaten (2 Punkte)
- Verkehrsstraftaten mit Führerscheinentzug (3 Punkte)